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12.09.2015, 19:48 Uhr
Naturschutzgebiet an Schwülme und Auschnippe geplant
Kreisverwaltung will Verfahren an Northeim abgeben – Unmut in Adelebsen

Adelebsen. Das Flora-Fauna-Habitat-Gebiet Schwülme und Auschnippe soll zu einemNaturschutzgebiet werden. In der Gemeinde Adelebsen regt sich dagegen Unmut, weil es bisher keine Informationen gegeben habe und der strengere Schutzstatus zu Problemen führen könne.

Der Umweltausschuss des Göttinger Kreistages befasst sich am Mittwoch, 16. September, mit dem FFH-Gebiet, das sich im Bereich der beiden Flüsse über die Landkreise Göttingen und Northeim erstreckt. Dabei geht es um die Frage, ob der Landkreis Göttingen das Verfahren an den Landkreis Northeim abgibt, damit es bei einer einzelnen Naturschutzbehörde liegt. Die Göttinger Kreisverwaltung schlägt den Politikern die Übertragung an Northeim vor.

Die dortige Kreisverwaltung favorisiert zugleich einen strengeren Schutz des Gebietes, als es im Kreis Göttingen bisher geplant war. Dort war die Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes vorgesehen, die Verwaltung Northeim möchte dagegen ein Naturschutzgebiet. Dem will sich die Göttinger Kreisverwaltung unter Verweis auf neuere Erkenntnisse anschließen und schlägt auch dies den Kreispolitikern vor.

Im Umweltausschuss des Rates des Gemeinde Adelebsen führte das derzeitige Verfahren zu Unmut. Die CDU-Fraktionsvorsitzende Nicole Schulz kritisierte, dass die Gemeinde, durch die beide Flüsse fließen, bisher nicht über die Pläne informiert worden sei. Heinrich-Karl Leßner (CDU) ergänzte, die Ausweisung eines Naturschutzgebietes werde gravierende Auswirkungen für Wirtschaftsbetriebe an den Flüssen haben. Bauamtsleiter Markus Baran bestätigte, dass die Gemeinde bisher offiziell nicht informiert worden sei.

Die Kreisverwaltung sieht dazu auch keinen Anlass. Noch liege kein Beschluss vor, teilt der Sprecher der Kreisverwaltung, Ulrich Lottmann, mit. Nach der Behandlung im Umweltausschuss sei ein Beschluss erst im Kreistag am 5. November möglich: „Den Flecken Adelebsen vor der Beratung in den politischen Gremien des Landkreises einzubeziehen war weder fachlich noch verfahrenstechnisch notwendig. Auch wäre inhaltlich nichts mitzuteilen gewesen.“ Selbst bei einem positiven Votum des Kreistags beginne das Verfahren erst. Noch liege kein Entwurf für eine NSG-Verordnung vor. „In den Gesprächen über die Ausgestaltung einer solchen Verordnung wird der Landkreis Göttingen die Interessen der Betroffenen einbeziehen und auf eine konsensfähige Lösung hinarbeiten“, so Lottmann.bar